Förderung ist nicht gleich Förderung – warum der Überblick so wichtig ist
Wer in Berlin eine Solaranlage plant, hört schnell: „Da gibt es doch Förderung." Aber welche genau, in welcher Höhe, für wen und vor allem – lassen sich mehrere Programme gleichzeitig nutzen? Genau hier hakt es in der Praxis am häufigsten. Viele Hausbesitzer lassen bares Geld liegen, weil sie entweder zu spät nachfragen oder die Programme falsch kombinieren.
Als Solarfachbetrieb in Berlin erleben wir bei der Beratung regelmäßig, dass Kunden erst nach der Unterschrift erfahren, welche Förderung sie hätten beantragen können – oder müssen. Denn einige Förderprogramme müssen zwingend vor Vertragsabschluss beantragt werden. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist entscheidend.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen ehrlichen, praxisnahen Überblick – ohne Versprechen, die nicht haltbar sind, aber mit konkreten Hinweisen, wie Sie 2021 in Berlin das Beste aus den verfügbaren Programmen herausholen.
Der KfW-Kredit: Günstig finanzieren statt alles auf einmal zahlen
Das meistgenutzte Instrument zur Solarfinanzierung ist der KfW-Kredit 270 – der sogenannte Erneuerbare-Energien-Kredit. Er ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen, das Ihnen ermöglicht, eine Photovoltaikanlage zu finanzieren, ohne das gesamte Kapital auf einmal aufzubringen.
Wichtig zu verstehen: Die KfW zahlt den Kredit nicht direkt an Sie aus, sondern über Ihre Hausbank. Das bedeutet, Sie müssen zuerst Ihre Hausbank ansprechen, die den Antrag dann bei der KfW einreicht. Wer direkt bei der KfW anruft, wird genau das hören.
Fördergegenstand: Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wallboxen
Kreditbetrag: ab kleinen Privatanlagen bis zu mehreren Hunderttausend Euro möglich
Zinssatz: variabel, aktuell sehr niedrig – bei Ihrer Hausbank erfragen
Laufzeit: flexibel wählbar, tilgungsfreie Anlaufzeit möglich
Antragstellung: VOR Maßnahmenbeginn, über die Hausbank
Ein entscheidender Vorteil: Der KfW-Kredit 270 lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinieren – also auch mit Berliner Landesprogrammen. Allerdings sollten Sie das im Einzelfall mit Ihrer Bank und dem jeweiligen Fördergeber abstimmen, da es Obergrenzen für die Gesamtförderquote geben kann.
Für eine realistische Einschätzung, was Ihre Anlage kosten würde und welcher Kreditbedarf sich daraus ergibt, hilft unser Solarrechner als erster Anhaltspunkt.

Berliner Solarförderung: Was das Land Berlin 2021 wirklich anbietet
Neben der bundesweiten KfW-Förderung gibt es in Berlin eigene Förderprogramme. Das bekannteste ist die Solaranlagenförderung der Investitionsbank Berlin (IBB) über das Programm „Berlin Umweltentlastungsprogramm" (UEP II). Dieses Programm unterstützt unter anderem Photovoltaikanlagen auf Berliner Gebäuden mit einem direkten Zuschuss.
Wichtig: Auch hier gilt das sogenannte Vorhabenbeginnverbot. Das heißt, Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen – also keinen Auftrag verbindlich erteilen –, nachdem der Förderbescheid vorliegt oder zumindest die Antragstellung nachweislich erfolgt ist. Wer vorschnell unterschreibt, riskiert die Förderung.
– Vertrag mit dem Installateur unterschrieben, bevor der Antrag gestellt wurde
– Förderprogramm gewechselt oder angepasst, ohne Rücksprache mit der IBB
– Anlage nicht wie beantragt realisiert (andere Leistung, anderes Dach)
– Frist für Mittelabruf verpasst
– Kombination mit anderen Zuschüssen nicht vorab geprüft
Die konkreten Förderhöhen und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Was heute gilt, kann in drei Monaten bereits angepasst sein. Deshalb empfehlen wir immer: Schauen Sie direkt auf der IBB-Website nach oder fragen Sie uns – wir kennen den aktuellen Stand und begleiten Sie durch den Antragsprozess.
Stromspeicher: Wird auch der gefördert?
Eine Frage, die wir bei der Planung von Solaranlagen mit Speicher immer wieder hören: Bekomme ich für den Batteriespeicher auch Geld? Die Antwort ist – es kommt darauf an.
Bundesweit gibt es aktuell kein eigenständiges Speicher-Förderprogramm mehr auf KfW-Ebene (das frühere Programm 275 wurde bereits 2018 eingestellt). Allerdings kann ein Speicher im Rahmen des KfW 270 mitfinanziert werden, wenn er zusammen mit der Solaranlage installiert wird.
Einige Bundesländer haben eigene Speicherförderungen aufgelegt – in Berlin ist das 2021 über das UEP II ebenfalls möglich, sofern der Speicher Bestandteil einer neu errichteten PV-Anlage ist. Nachrüstungen werden je nach Programmversion unterschiedlich behandelt.
| Förderinstrument | Art | Für Speicher geeignet? | Antrag vor Beginn? |
|---|---|---|---|
| KfW 270 | Kredit | Ja, kombiniert mit PV | Ja |
| IBB / UEP II Berlin | Zuschuss | Ja, bei Neuanlage | Ja |
| Steuerliche Abschreibung | Steuer | Ja | Nein |
| Einspeisevergütung | Erlös | Indirekt | Nein |
Steuerliche Vorteile: Was das Finanzamt wirklich mitmacht
Wer eine Solaranlage betreibt und Strom ins Netz einspeist, gilt steuerrechtlich als Unternehmer – zumindest für diesen Teil seiner Tätigkeit. Das klingt zunächst nach Bürokratie, bietet aber auch echte Vorteile.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren, können Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage (also die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis) vom Finanzamt zurückfordern. Bei einer Anlage, die ab mehreren Tausend Euro kostet, ist das ein erheblicher Betrag.
Im Gegenzug müssen Sie dann auf Ihre Einspeiserlöse Umsatzsteuer abführen und jährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Ob sich das unterm Strich lohnt, hängt von Ihrer Anlagengröße und Ihrem Eigenverbrauchsanteil ab. Ein Steuerberater kann das für Sie durchrechnen – wir empfehlen diesen Schritt ausdrücklich, bevor Sie sich entscheiden.
Zusätzlich lässt sich die Anlage als Betriebsvermögen abschreiben, was die Steuerlast über mehrere Jahre weiter senkt. Details dazu regelt das Einkommensteuergesetz, und auch hier gilt: Was in Ihrem konkreten Fall möglich ist, klärt am besten ein Steuerprofi.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur steuerlichen Behandlung von Solaranlagen, der die Grundzüge verständlich erklärt.
Förderungen richtig kombinieren: Was geht, was nicht geht
Die häufigste Frage lautet: Kann ich KfW-Kredit und Berliner Zuschuss gleichzeitig nutzen? Grundsätzlich ja – aber es gibt Obergrenzen. In der Regel darf die Summe aller öffentlichen Fördermittel (Kredite + Zuschüsse) einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Das prüfen die Förderstellen im Antragsprozess.
Was in der Praxis oft vergessen wird: Auch die Einspeisevergütung ist eine Art staatlich garantierter Erlös – und sie wird bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mancher Förderprogramme berücksichtigt. Wer also hohe Vergütung bekommt, bekommt unter Umständen weniger Zuschuss. Das ist keine Schikane, sondern Sinn des Systems.
Unser Tipp: Kommen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch, bevor Sie sich für ein Finanzierungsmodell entscheiden. Wir schauen uns Ihre konkrete Situation an – Dachfläche, Verbrauch, Budget, steuerliche Lage – und helfen Ihnen, die sinnvollste Kombination zu finden. Pauschale Antworten helfen hier nicht weiter.
Einen ersten Eindruck, welche Anlagengrößen und Pakete für Ihr Haus in Frage kommen, liefert unser Überblick auf der Angebotsseite.
Kann ich KfW-Kredit und Berliner IBB-Zuschuss gleichzeitig beantragen?
Grundsätzlich ja, aber die Gesamtförderquote ist begrenzt. In der Praxis lassen sich beide Programme kombinieren, solange die Summe aller öffentlichen Fördermittel die zulässige Förderquote der Gesamtinvestitionskosten nicht überschreitet. Klären Sie das unbedingt vor Antragstellung – am besten gemeinsam mit Ihrem Installateur und Ihrer Hausbank.
Muss ich den Förderantrag wirklich vor dem Vertragsabschluss stellen?
Ja – sowohl beim KfW 270 als auch beim Berliner UEP II gilt: Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden, bevor der Antrag gestellt ist. „Beginn" bedeutet in der Regel der verbindliche Auftrag an den Handwerksbetrieb. Wer diesen Schritt übersieht, verliert den Anspruch auf Förderung. Das ist eine der häufigsten und teuersten Fallen in der Praxis.
Lohnt sich der Vorsteuerabzug für private Hausbesitzer wirklich?
Das hängt von der Anlagengröße und dem geplanten Eigenverbrauchsanteil ab. Bei größeren Anlagen kann der Vorsteuerabzug mehrere Tausend Euro ausmachen – das ist spürbar. Wer dagegen einen sehr hohen Eigenverbrauch plant und wenig einspeist, sollte die entstehende Verwaltungspflicht gegen den Vorteil abwägen. Ein Steuerberater mit Erfahrung im Photovoltaikbereich kann das für Ihren Fall konkret durchrechnen.
Lohnt sich Solar auf Ihrem Dach?
In einem kostenfreien Gespräch rechnen wir Ihre Ersparnis konkret durch – unverbindlich, ohne Verkaufsdruck, vom Berliner Solarprofi Maik Marx.
Kostenfreie Beratung buchen



