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Einspeisevergütung 2019: Was Solarbesitzer in Berlin wirklich bekommen

Einspeisevergütung 2019: Was Solarbesitzer in Berlin wirklich bekommen

Was bedeutet Einspeisevergütung eigentlich – und warum interessiert sie Berliner Hausbesitzer?

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach betreibt, produziert Strom. Was er davon nicht selbst verbraucht, fließt ins öffentliche Netz – und dafür zahlt der Gesetzgeber eine feste Vergütung. Dieses Prinzip ist seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 bekannt, und es hat Millionen Haushalte dazu bewogen, in Solarstrom zu investieren.

Doch die Vergütung sinkt Jahr für Jahr. Wer heute – im Herbst 2019 – über eine neue Anlage nachdenkt, stellt schnell fest: Die Zeiten, in denen man allein durch Einspeisung satte Gewinne erzielen konnte, sind vorbei. Das bedeutet aber nicht, dass sich eine Anlage nicht mehr lohnt. Es bedeutet nur, dass Sie die Rechnung heute anders aufstellen müssen als noch vor zehn Jahren.

In diesem Artikel erkläre ich, Maik Marx, welche Vergütungssätze aktuell gelten, wie die sogenannte Degression funktioniert, was das für Berliner und Brandenburger Anlagenbesitzer konkret heißt – und warum der Blick auf den Eigenverbrauch oft wichtiger ist als der auf den Einspeisesatz.

Die aktuellen Einspeisevergütungssätze im Oktober 2019

Das EEG schreibt vor, dass Netzbetreiber für jede Kilowattstunde, die eine Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, eine festgelegte Vergütung zahlen müssen. Diese Sätze gelten für 20 Jahre ab Inbetriebnahme und werden monatlich nach unten angepasst – die sogenannte Degression.

Anlagengröße Vergütung (Oktober 2019) Vergütungsart
Bis 10 kWp ca. 9,87 ct/kWh Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
10 bis 40 kWp ca. 9,62 ct/kWh Überschusseinspeisung
40 bis 750 kWp ca. 7,58 ct/kWh Überschusseinspeisung

Wichtig: Diese Sätze gelten für Anlagen, die im Oktober 2019 in Betrieb genommen werden. Wer seine Anlage erst im November oder Dezember anmeldet, erhält bereits leicht geringere Sätze – die monatliche Degression beträgt derzeit rund 1,4 Prozent. Es lohnt sich also, zügig zu handeln, wenn Sie eine Anlage planen.

Was ist die Degression beim EEG?

Die Bundesregierung senkt die Einspeisevergütung jeden Monat automatisch um einen kleinen Prozentsatz. Ziel ist es, den technischen Fortschritt und sinkende Anlagenpreise abzubilden. Für Anlagenbetreiber gilt: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist die Vergütung, die Ihnen für 20 Jahre garantiert wird. Der Satz, den Sie bei Inbetriebnahme erhalten, bleibt für die gesamte Laufzeit konstant.

Einspeisevergütung 2019: Was Solarbesitzer in Berlin wirklich bekommen
Abbildung ähnlich

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung – was gilt für wen?

Bei kleineren Anlagen bis 10 kWp haben Betreiber die Wahl: Sie können entweder den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen (Volleinspeisung) und dafür die Vergütung kassieren – oder sie verbrauchen zunächst selbst, was sie brauchen, und speisen nur den Überschuss ein (Überschusseinspeisung).

Klingt die Volleinspeisung nach einer einfachen Lösung? Das ist sie – aber sie rechnet sich heute kaum noch. Wer seinen Haushaltsstrom aus dem Netz bezieht, zahlt in Berlin aktuell ab rund 28 bis 30 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung liegt bei knapp unter 10 Cent. Der Unterschied ist erheblich: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart Ihnen effektiv das Dreifache dessen, was Einspeisung einbringen würde.

Für Anlagen ab 10 kWp gibt es die Wahl zur Volleinspeisung nicht mehr. Hier gilt grundsätzlich das Modell der Überschusseinspeisung.

Rechenbeispiel für eine typische Berliner Familie

Eine Familie in Pankow installiert eine 8-kWp-Anlage. Im Jahresschnitt erzeugt die Anlage rund 7.200 kWh Solarstrom. Davon verbraucht die Familie selbst etwa 3.000 kWh – der Rest, rund 4.200 kWh, wird eingespeist. Bei einem Einspeisesatz von 9,87 Cent ergibt das rund 415 Euro Einspeisevergütung pro Jahr. Gleichzeitig spart die Familie durch den Eigenverbrauch rund 870 Euro Stromkosten. Der Gesamtnutzen liegt also bei etwa 1.285 Euro jährlich – die Eigenverbrauchskomponente macht dabei mehr als zwei Drittel aus.

Was passiert nach 20 Jahren? Die Altanlagen-Frage

Wer 2019 eine neue Anlage in Betrieb nimmt, profitiert bis ins Jahr 2039 von der garantierten Vergütung. Doch es gibt in Deutschland auch eine wachsende Gruppe von Anlagenbetreibern, deren 20-jährige Förderperiode in den kommenden Jahren ausläuft – die sogenannten Altanlagen aus den frühen 2000er-Jahren. Diese fallen dann aus dem festen Fördersystem heraus.

Was dann passiert, ist politisch noch nicht abschließend geregelt. Für Neuanlagen, die heute installiert werden, ist das kein unmittelbares Thema. Trotzdem zeigt es: Wer auf Eigenverbrauch und einen Batteriespeicher setzt, ist langfristig unabhängiger von regulatorischen Änderungen. Mehr dazu erfahren Sie unter unserem Überblick zur Solaranlage.

Welche Rolle spielen Stromspeicher bei der Eigenverbrauchsoptimierung?

Ein Batteriespeicher verändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung grundlegend. Ohne Speicher können Sie in der Regel nur einen Teil des tagsüber erzeugten Stroms direkt nutzen – abends und nachts müssen Sie wieder auf Netzstrom zurückgreifen. Mit einem Speicher puffern Sie den tagsüber überschüssigen Solarstrom und nutzen ihn, wenn die Sonne nicht mehr scheint.

Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil je nach Anlagengröße und Verbrauchsverhalten auf Werte zwischen 60 und über 80 Prozent. Speicher kosten ab etwa 4.000 bis 6.000 Euro für ein sinnvolles Einstiegsmodell – doch die Technik wird kontinuierlich günstiger, und das Berliner Programm zur Speicherförderung kann die Investition zusätzlich abfedern.

Nutzen Sie gerne unseren Solarrechner, um eine erste Einschätzung zu bekommen, welche Anlagen- und Speicherkombination für Ihren Haushalt wirtschaftlich sinnvoll sein könnte.

Video: PV-Anlage kinderleicht erklärt (YouTube)

Berliner Förderung: Was gibt es zusätzlich zur EEG-Vergütung?

Die Einspeisevergütung nach EEG ist bundesweit einheitlich geregelt – daran ändert auch der Wohnort Berlin oder Brandenburg nichts. Doch es gibt zusätzliche Fördermöglichkeiten, die Berliner Hausbesitzer nutzen können.

Das Land Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB) unter anderem Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern. Die KfW bietet über ihr Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard) günstige Kredite für Solaranlagen an. Diese Finanzierungswege lassen sich kombinieren und können die Anfangsinvestition spürbar senken.

Konkrete Fördersätze und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich vor der Planung beraten zu lassen, damit Sie keine Förderung verpassen. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch – unverbindlich und kostenlos.

Einen strukturierten Überblick über unsere Angebote für Berliner Haushalte finden Sie auch unter unseren Paketen oder auf der Seite So funktioniert es.

Fazit: Einspeisevergütung als Baustein – nicht als Hauptargument

Die Einspeisevergütung ist 2019 kein Selbstläufer mehr. Sie ist ein solider, planungssicherer Baustein der Wirtschaftlichkeitsrechnung – aber sie trägt nicht mehr die Hauptlast. Das Hauptargument für eine Solaranlage heute ist der Eigenverbrauch: günstiger selbst erzeugter Strom statt teurer Netzstrom.

Wer das versteht und seine Anlage entsprechend plant – mit der richtigen Größe, einem gut dimensionierten Speicher und einem realistischen Blick auf den eigenen Verbrauch – der investiert in eine Anlage, die sich über ihre Laufzeit klar rechnet. Und das ist in Berlin und Brandenburg genauso möglich wie anderswo in Deutschland.

Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?

Die Vergütung, die beim Inbetriebnahmedatum festgestellt wird, gilt für genau 20 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Anlage ans Netz geht. Dieser Satz wird nicht nachträglich geändert – egal, was der Gesetzgeber danach beschließt. Das macht die Einnahmen aus der Einspeisung sehr gut planbar.

Gilt für Anlagen in Brandenburg derselbe Einspeisesatz wie in Berlin?

Ja. Die Einspeisevergütung nach EEG ist bundesweit einheitlich und hängt ausschließlich von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmezeitpunkt ab – nicht vom Bundesland. Ob Ihre Anlage in Prenzlauer Berg oder in Potsdam steht, macht für den Vergütungssatz keinen Unterschied.

Was passiert, wenn meine Anlage mehr einspeist als erlaubt?

Für Anlagen bis 30 kWp gilt seit einigen Jahren eine sogenannte Abregelungspflicht: Der Wechselrichter darf maximal 70 Prozent der Nennleistung ins Netz einspeisen. Der überschüssige Strom, der nicht eingespeist werden kann, geht verloren – es sei denn, er wird durch einen Speicher oder durch den Eigenverbrauch genutzt. Diese Regelung ist ein weiterer Grund, warum ein Speicher nicht nur komfortabel, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

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In einem kostenfreien Gespräch rechnen wir Ihre Ersparnis konkret durch – unverbindlich, ohne Verkaufsdruck, vom Berliner Solarprofi Maik Marx.

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